Nutzungsausfall
Nach einem Kfz-Unfall kann der Nutzungsausfall für Sie als Fahrzeughalter ein erheblicher Nachteil sein. Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund der Reparaturarbeiten oder der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs nicht nutzbar ist, steht Ihnen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Diese wird in Form einer täglichen Nutzungsausfallentschädigung gezahlt und richtet sich nach der Art und dem Wert Ihres Fahrzeugs. Die Höhe der Entschädigung wird in Nutzungsausfalltabellen festgelegt. Ein Sachverständiger kann den Nutzungsausfall in seinem Gutachten dokumentieren, damit Sie diesen Anspruch gegenüber der Versicherung geltend machen können.
Totalschaden
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten des Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert übersteigen oder wenn das Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Reparatur technisch nicht mehr sinnvoll oder möglich ist. In diesem Fall wird der Wiederbeschaffungswert als Grundlage für die Schadensregulierung herangezogen. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Marktwert, den das Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfall hatte. Die Versicherung zahlt in der Regel diesen Betrag abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrzeugs.
Die 130% Grenze
Die 130%-Regelung spielt eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, ob ein Fahrzeug repariert oder als Totalschaden betrachtet wird. Diese Regel besagt, dass die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen dürfen, wenn der Fahrzeughalter nachweisen kann, dass er das Fahrzeug weiter nutzen möchte und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird. Diese Regelung ermöglicht es, das Fahrzeug trotz höherer Reparaturkosten zu behalten, sofern der emotionale oder praktische Wert des Fahrzeugs für den Halter eine bedeutende Rolle spielt.
Wertminderung (Merkantiler Minderwert)
Die merkantile Wertminderung ist ein wichtiger Aspekt, der oft nach einem Unfall übersehen wird. Selbst nach fachgerechter Reparatur kann ein Fahrzeug aufgrund des Unfalls an Marktwert verlieren. Dies liegt daran, dass ein Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger attraktiv ist. Der merkantile Minderwert beschreibt diesen Wertverlust. Ein Sachverständiger kann die Wertminderung in seinem Gutachten beziffern, sodass Sie diesen Anspruch gegenüber der Versicherung geltend machen können.
Bagatellschäden
Bagatellschäden sind kleinere Schäden an einem Fahrzeug, deren Reparaturkosten in der Regel unter einer bestimmten Bagatellgrenze liegen (meist um die 750 Euro). Solche Schäden umfassen beispielsweise kleine Kratzer, Beulen oder Dellen. Bei Bagatellschäden wird oft kein umfassendes Gutachten benötigt, sondern ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht aus. Es ist jedoch ratsam, auch kleinere Schäden von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass keine versteckten Schäden übersehen werden.
Wiederbeschaffungs- / Restwert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen, das in Ausstattung, Alter und Zustand Ihrem beschädigten Fahrzeug entspricht. Der Restwert hingegen ist der Wert, den das beschädigte Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand noch hat. Der Sachverständige ermittelt beide Werte in seinem Gutachten, um die Basis für die Schadensregulierung festzulegen. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert wird von der Versicherung als Entschädigung gezahlt.
Restwert
Der Restwert eines Fahrzeugs ist der Wert, den es nach einem Unfall in beschädigtem Zustand noch hat. Dieser Wert wird von spezialisierten Restwertbörsen oder Aufkäufern ermittelt. Der Restwert ist ein wichtiger Bestandteil der Schadensberechnung, da er von der Entschädigungssumme abgezogen wird, die Ihnen die Versicherung auszahlt. Ein Sachverständiger sorgt dafür, dass der Restwert marktgerecht und fair ermittelt wird, um eine angemessene Entschädigung zu gewährleisten.
Fiktive Abrechnung
Bei der fiktiven Abrechnung haben Sie die Möglichkeit, sich die Reparaturkosten auf Basis des Gutachtens auszahlen zu lassen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen. Diese Abrechnungsmethode gibt Ihnen die Freiheit, zu entscheiden, ob und wann Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten. Der Betrag, den Sie erhalten, basiert auf den im Gutachten ermittelten Reparaturkosten, jedoch ohne Umsatzsteuer, da keine tatsächliche Reparatur durchgeführt wird. Diese Option ist besonders interessant, wenn Sie die Reparatur in Eigenregie durchführen möchten oder das Geld anderweitig benötigen.