Der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges
Die Höhe des Wiederbeschaffungswertes eines unfallbeschädigten Kfz ist nach dem Betrag zu bestimmen, den ein Geschädigter bei einem seriösen Händler für ein dem Unfallfahrzeug vergleichbaren Ersatzfahrzeug aufzubringen muss.
Der Wiederbeschaffungswert und Reparaturwürdigkeit eines Unfallfahrzeuges
Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes durch einen KFZ Gutachter spielt die maßgebliche Rolle zur Feststellung der Reparaturwürdigkeit eines Unfallfahrzeuges. Übersteigen die festgestellten Reparaturkosten nach einem Kfz-Sachverständigengutachten den Wert (Wiederbeschaffungswert) eines Fahrzeuges, liegt normalerweise ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Der Gesetzgeber hat in dieser Frage jedoch eine Ausnahmereglung getroffen, die das sogenannte “Integritätsinteresse” des Geschädigten berücksichtigt.
Der Geschädigte soll durch die 130%-Regelung die Möglichkeit erhalten, das ihm vertraute Fahrzeug zu behalten, sofern der Schaden einen Betrag von maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert nicht überschreitet.
Es wird also eine (eigentlich unwirtschaftliche) Instandsetzung im Rahmen bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert ermöglicht.
Welchen Wert hat Ihr Fahrzeug heute ?
Maßgeblich bei der Bestimmung des Fahrzeugwertes ist der am regionalen Markt erzielbare Verkaufspreis eines vergleichbaren Fahrzeuges.
Der DAT-Marktspiegel notiert monatlich aktualisierte durchschnittliche Marktwerte aller Fahrzeuge, von PKW, Kombi, Geländewagen, Transportern, LKW und Zweirädern.
Hier können Sie jetzt und sofort den Wert Ihres Fahrzeuges bestimmen lassen.
Aber : Beachten Sie jedoch, dass die Voraussetzung für marktgerechte Bewertungen von Gebrauchtfahrzeugen stets eine Kombination aus gründlichen Fahrzeugüberprüfungen durch das qualifizierte Personal in Automobilbetrieben bzw. Kfz-Sachverständigenbüros ist und lokalen Marktgegebenheiten bekannt sein sollten. Daher ist dieser Wert mit einer gewissen Unsicherheit behaftet.
Sie haben auf dieser Website die Möglichkeit Ihr Fahrzeug genau zu spezifizieren oder anhand der Herstellernummern im Fahrzeugschein Ihr Fahrzeug eingeben.
DAT-Fahrzeugbewertung
Um einen genauen Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges benötigen, müssen Sie Wertgutachten durch einen KFZ-Gutachter erstellen lassen. Wir erstellen Ihnen gerne ein Wertgutachten Ihres Fahrzeuges. Dazu besichtigen wir Ihr Fahrzeug und erstellen ein Wertgutachten anhand der aktuellen Marktlage sowie des festgestellten Fahrzeugzustandes.
Rufen Sie uns an : 030-60054593