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Fiktive Abrechnung

Überblick über den Regulierungsprozess bei einem unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden: Fiktive Abrechnung

Wenn Sie als Geschädigter eines unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschadens eine fiktive Abrechnung anstreben, können Sie den Schaden auf Basis eines Gutachtens regulieren lassen, ohne die Reparatur tatsächlich durchzuführen. Hier erhalten Sie eine detaillierte Darstellung der einzelnen Schritte und der beteiligten Akteure im Regulierungsprozess bei einer fiktiven Abrechnung.

1. Unfallaufnahme und Dokumentation

Unmittelbar nach dem Unfall sollten Sie die Unfallstelle sichern und die Polizei benachrichtigen, insbesondere bei größeren Schäden oder wenn Personen verletzt wurden. Dokumentieren Sie die Unfallstelle und die Schäden an den beteiligten Fahrzeugen mit Fotos und notieren Sie die Kontaktdaten sowie die Versicherungsinformationen des Unfallgegners.

2. Kontaktaufnahme mit der eigenen Versicherung

Informieren Sie umgehend Ihre eigene Versicherung über den Unfall, auch wenn Sie nicht schuld sind. Ihre Versicherung kann Ihnen wertvolle Ratschläge für die nächsten Schritte geben.

3. Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet. Der Sachverständige erstellt ein Gutachten, das den Reparaturumfang und die Reparaturkosten detailliert darstellt.

4. Gutachtenerstellung

Der Sachverständige besichtigt Ihr Fahrzeug, dokumentiert die Schäden und erstellt ein umfassendes Gutachten. Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die fiktive Abrechnung und enthält alle notwendigen Informationen, wie die geschätzten Reparaturkosten und gegebenenfalls den Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs.

5. Einschaltung eines Rechtsanwalts

Es ist oft sinnvoll, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners geltend zu machen. Die Kosten für den Anwalt übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

6. Meldung des Schadens an die gegnerische Versicherung

Ihr Anwalt oder Sie selbst melden den Schaden an die Versicherung des Unfallgegners und reichen das Gutachten sowie alle relevanten Unterlagen ein. Die gegnerische Versicherung prüft den Schaden und den Anspruch auf Basis des Gutachtens.

7. Fiktive Abrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung wird Ihnen die im Gutachten ermittelte Reparatursumme ausgezahlt, ohne dass Sie den Schaden tatsächlich reparieren lassen müssen. Diese Summe wird meist ohne die Mehrwertsteuer ausgezahlt, da diese nur erstattet wird, wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird und ein entsprechender Nachweis erbracht wird.

8. Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen

Auch bei einer fiktiven Abrechnung haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen, falls Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit ist. Diese Kosten werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen.

9. Wertminderung

Falls Ihr Fahrzeug nach einem Unfall an Wert verliert (merkantiler Minderwert), haben Sie Anspruch auf Ausgleich dieser Wertminderung durch die gegnerische Versicherung, auch bei einer fiktiven Abrechnung.

10. Abschluss der Schadensregulierung

Nach der Auszahlung der fiktiven Reparatursumme und der Nutzungsausfallentschädigung ist der Regulierungsprozess abgeschlossen. Sollte die gegnerische Versicherung den Schaden nicht vollständig anerkennen, kann es notwendig sein, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Beteiligte Akteure im Regulierungsprozess:

Durch diesen Überblick möchten wir Ihnen helfen, den Regulierungsprozess bei einem unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden besser zu verstehen und Ihre Rechte als Geschädigter wahrzunehmen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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