Sie hatten unglücklicherweise einen KFZ-Unfall ?
Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Vor-Ort-Besichtigung Ihres Fahrzeuges.

KFZ Gutachter Berlin
Soforthilfe
jetz anrufen 030-60054 593 oder 0171 -122 54 30
IDT – KFZ-Sachverständigen-Büro für ganz Berlin und Umgebung – Tel.: 030-60054593
Aktion Ungeklärte Schuldfrage
Sie wissen nicht, ob Sie an Ihrem KFZ-Unfall schuld sind und scheuen das finanzielle Risiko für ein Gutachten zur Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruches ? Auch in solch einem Fall können wir Ihnen helfen, indem wir Ihr Risko auf max. 99€ reduzieren. Wir können Ihnen ein Gutachten zur Anmeldung Ihres Anspruches für 99 € erstellen, wenn Sie uns im Vorfeld über den tatsächlichen Unfallhergang informieren. Für weitere Informationen rufen Sie uns unter 030-600 54 593 an.
Unverbindliche Vor-Ort-Besichtigung Ihres Fahrzeuges
Unsere KFZ-Gutachter sind Experten und erstellen seit mehr als 12 Jahren Gutachten für alle gängigen Fahrzeuge wie Pkw, Lkw und Motorrad.
Sie benötigen ein KFZ-Gutachten, das Ihren Schaden bzw. Ihren Schadenersatzanspruch ermittelt ? Unsere KFZ-Sachverständige / KFZ-Gutachter erstellen Ihnen ein fundiertes und detailliertes Kfz-Gutachten zur Regulierung Ihres Schadensersatzanspruches.

KFZ-Gutachter Schöneberg
Mit unserem Netzwerk an Anwälten und Kfz-Werkstätten übernehmen für Sie die gesamte Schadensregulierung.
Nutzen Sie Ihr Recht auf eine unabhängige Kalkulation des Unfallschadens durch einen neutralen Kfz Gutachter.

KFZ-Gutachter Schöneberg
Für Ihre Fragen steht Ihnen unsere unverbindliche Beratung sowie die kostenlose Besichtigung Ihres verunfallten Fahrzeuges zur Verfügung.

KFZ-Gutachter Schöneberg
Unsere Kfz-Sachverständige nehmen die Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, genau unter die Lupe und erstellen ein Unfallgutachten. Sämtliche Mängel, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, werden dokumentiert. Der finanzielle Aufwand für die Reparatur wird in einer speziellen Schadenskalkulation ermittelt. Dieses Gutachten dient Ihnen als Grundlage, damit Sie die voraussichtlichen Reparaturkosten von der gegnerischen KFZ-Versicherung erstattet bekommen. Unser KFZ Sachverständige ist ein unentbehrlicher Helfer für Sie, wenn Sie einen KFZ-Unfall hatten, denn er weiss , was zu machen ist und welche Schritte erforderlich sind, damit Sie Ihren Schadenersatzanspruch durchsetzen können. Ferner weiss der KFZ-Sachverständige, was Ihnen an Schadensersatz zusteht.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls müssen Sie Ihren Schadensersatz nachweisen. Dazu haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen /KFZ-Gutachter. Lassen Sie sich nicht auf Deals mit dem Unfallgegner ein! Unsere Gutachter prüfen Ihren Fall und kümmern sich um Schadensersatz in vollem Umfang.
Ein Kfz-Sachverständiger/KFZ-Gutachter ist ein unentbehrlicher Helfer nach einem Kfz-Unfallschaden. Der KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständige stellt den Schadensumfang fest und dokumentiert es im Gutachten als Beweissicherung und als Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung des Unfallverursachers. Das Unfallgutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung des Sachverhaltes durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter /Kfz-Sachverständigen. Im Einzelnen schätzt ein Kfz-Sachverständiger/KFZ-Gutachter die Reparaturkosten, ermittelt den Fahrzeugwert, legt gegebenenfalls den Merkantilen Minderwert fest und schätzt den Restwert bei einem erheblichen Fahrzeugschaden.
Hier finden Sie uns – KFZ Gutachter Berlin/KFZ Sachverständiger berlin
Filiale Charlottenburg
IDT Ingenieurdienstleistungen
Königin-Elisabeth-Str. 7 14059 Berlin Charlottenburg
Tel.: +49 30 600 54 593
info@berlin-unfallgutachten.com
www.berlin-unfallgutachten.com
Wie läuft die Schadensabwicklung ab ?
Unser Telefonservice - Unverbindliche und kostenfreie Beratung unter 030-600 54 593
Wenn Sie unseren KFZ-Gutachter kontaktieren, bespricht dieser mit Ihnen zunächst Ihre Unfallsituation und berät Sie hinsichtlich der einzelnen Schritte der weiteren Vorgehensweise.
Nach Klärung |
Ihrer Fragen können Sie dann entscheiden, ob Sie die Hilfe unseres KFZ-Sachverständigen in Anspruch nehmen wollen. |
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Vereinbaren Sie mit unserem KFZ-Gutachter einen Besichtigungstermin. Unser KFZ-Sachverständige wird dann eine unverbindliche und kostenfreie Vorbegutachtung Ihres Unfallschadens vornehmen. Nehmen Sie den kostenlosen Vor-Ort-Service unseres KFZ-Sachverständige in Anspruch, der dann zum gewünschten Besichtigungsort kommt. Nach dieser Vorbegutachtung und Klärung Ihrer Unfallsituation können Sie dann über die Beauftragung unseres KFZ-Gutachters entscheiden. |
Unser KFZ-Gutachter nimmt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug auf und berät Sie gerne über alles Weitere rund um die Schadensregulierung. Wenn Sie wünschen, können Sie den kostenlosen Vor-Ort-Service unseres KFZ-Sachverständigen in Anspruch nehmen. Der KFZ-Sachverständige l der dann zum gewünschten Besichtigungsort kommt. |
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Nach der Besichtigung und Aufnahme Ihres Unfallschadens erstellt unser KFZ-Gutachter das Unfallgutachten zu Ihrem Unfallschaden. Das erstellte Gutachten wird Ihnen dann per Email zugesandt und wir halten Rücksprache mit Ihnen.
Zur Anmeldung Ihres Schadensersatzanspruches haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Unser KFZ-Gutachter kann, sofern gewünscht, das erstellte KFZ-Gutachten direkt zur Versicherung senden.
- Zur Anmeldung Ihres Schadensersatzanspruches haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Rechtsanwalt mit der Anmeldung und Abwicklung Ihres Unfallschadens zu beauftragen. Die Kosten des Rechtsanwalts werden für Sie als unverschuldeten Unfallbeteiligten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Das gilt auch für die Kosten des KFZ-Sachverständigen.
- Sie können, sofern gewünscht, das erstellte KFZ-Gutachten eigenständig direkt zur Versicherung senden.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bis zum Ende der Schadensabwicklung zur Seite. Unsere KFZ-Gutachter sind während der gesamten Schadensabwicklung sowohl
für Sie, als auch für den Rechtsanwalt Ansprechpartner. Auch nehmen wir Konatkt mit der Versicherung auf zwecks Klärung von Fragen.
Wenn Sie dringend oder schnell ein Schadengutachten benötigen, dann können wir Ihnen ein Gutachten innerhalb von 24h erstellen, wenn es sich bei Ihrem Schadensfall nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Hierfür müssen alle Unterlagen zur Verfügung stehen. Wir sind innerhalb von max. 2 h vor ort, nachdem Sie uns beauftragt haben.
Die ist für folgende Bezirke möglich:
Charlottenburg
Grunewald
Schmargendorf
Wilmersdorf
Halensee
Steglitz
Lichterfelde
Mitte
Moabit
Friedrichshain-Kreuzberg
Kreuzberg
Tiergarten
Hansaviertel
Wedding
Gesundbrunnen
Prenzlauer Berg
Weißensee
Pankow
Blankenburg
Heinersdorf
Pankow
Blankenfelde
Buch
Karow
Malchow
Französisch
Niederschönhausen
Wilhelmsruh
Rosenthal
Charlottenburg-Wilmersdorf
Charlottenburg
Westend
Zehlendorf
Spandau
Reinickendorf
Lichtenberg
Marzahn-Hellersdorf
Treptow-Köpenick
Neukölln
Tempelhof-Schöneberg
Steglitz-Zehlendorf
Fragen und Antworten
Der Geschädigte hat nach einem Kfz-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind.
Die Reparaturkosten können folgendermaßen ermittelt werden :
- Die Reparaturkosten werden direkt in der Werkstatt bestimmt und durch eine Werkstattrechnung nachgewiesen.
- Die Reparaturkosten werden vom Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger kalkuliert und durch das Unfallgutachten nachgewiesen.
- Die Reparaturkosten werden direkt in der Werkstatt bestimmt und durch einen Kostenvoranschlag nachgewiesen. Dies erfolgt meist bei Schäden bis max. 767 € (Bagatellschadensgrenze)
Neben den Reparaturkosten Ihres Fahrzeuges zählen auch die Kosten für die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger bzw. eines Rechtsanwaltes dazu.
Die Kosten im Einzelnen :
- Gutachterkosten
- MerkantileWertminderung
- Mietwagenkosten
- Finanzierungskosten
- Rechtsanwaltshonorar
- Nutzungsausfall
- Unfallpauschale (ca. 40,-- €)
- Abschleppkosten
nur bei Totalschaden
- Kosten An- / Abmeldung (ca. 100 €)
- Pauschale für die Untersuchung eines Ersatzfahrzeuges (ca. 100 €)
Im Falle eines Haftpflichtschadens gehen zusätzlich zu der Schadensersatzforderung auch die Kosten für den Kfz-Sachverständigen/Kfz-Gutachters vollständig zu Lasten der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Als Auftraggeber des Gutachtens müssen Sie auch nicht in Vorleistung gehen. Denn die Kosten für das Unfallgutachten werden direkt mit der Versicherung abgerechnet.
Somit können Sie ein Unfallgutachten bei unserem Kfz-Gutachter /Kfz-Sachverständiger kostenfrei beauftragen und bekommen Ihre Schadenersatzforderung direkt und separat von der Haftpflichtversicherung erstattet.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.
Die Kosten hierfür, wie auch beim beauftragten Kfz-Gutachter /Kfz-Sachverständiger hat grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen.
Sofern kein Totalschaden vorliegt, besteht keine Verpflichtung, das Fahrzeug reparieren zu lassen.
In diesem Fall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen.
Die Mehrwertsteuer aus dieser sogenannten fiktiven Abrechnung wird jedoch nicht erstattet, da sie auch tatsächlich nicht anfällt, wenn keine Reparatur durchgeführt wird. Erkundigen Sie sich unverbindlich bei unserem Kfz-Gutachter /Kfz-Sachverständiger in Berlin.
Im Falle eines Haftpflichtschadens gehen zusätzlich zu der Schadensersatzforderung auch die Kosten für den Kfz-Sachverständigen/Kfz-Gutachters vollständig zu Lasten der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Als Auftraggeber des Gutachtens müssen Sie auch nicht in Vorleistung gehen. Denn die Kosten für das Unfallgutachten werden direkt mit der Versicherung abgerechnet.
Somit können Sie ein Unfallgutachten bei unserem Kfz-Gutachter /Kfz-Sachverständiger kostenfrei beauftragen und bekommen Ihre Schadenersatzforderung direkt und separat von der Haftpflichtversicherung erstattet.
Ein "wirtschaftlicher" Totalschaden liegt dann vor, wenn der Wiederbeschaffungswert (inkl. MWSt), also der Wert, den Sie selbst für ein gleichwertiges Kfz bei einem seriösen Händler zahlen müßten, niedriger ist als die Summe aus Reparaturkosten und des Restwertes Ihres verunfallten Fahrzeuges.
Würde die Anschaffung eines gleichwertigen Autos 10.000 Euro kosten, der Restwert des Autos noch 5.000 Euro betragen, und lägen kalkulierte Reparaturkosten bei netto 6.000 Euro, dann wäre die Bedingung des wirtschaftlichen Totalschadens erfüllt.
D. h. es muss gelten :
Reparaturkosten (Brutto) > Wiederbeschaffungswert - Restwert
=> Dann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor !
Beispiel 1:
Wiederbeschafungswert für ein vergleichbares Fahrzeug beträgt ca. 20000 €
Die Reparaturkosten für Fahrzeug betragen 15000 €
Das verunfallte Fahrzeug findet jedoch noch einen Interessenten, der 6000 € bezahlen will.
Dann gilt 15000 > 20000 - 6000 = 14000
RK > WB - RW
Die Reparaturkosten liegen also höher als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Somit liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
- ein Haftpflichtschaden vorliegt (Das ist dann der Fall, wenn Sie unverschuldet in einem Unfall verwickelt sind)
- und der Fahrzeugschaden voraussichtlich höher ist als 750 € (Diese Frage kann Ihnen Ihr Gutachter beantworten)
- oder wenn durch den Unfall Schäden zu vermuten sind, die nicht sichtbar sind (z.B. Lenkung, Achse, etc.). Auch diese Frage beantwortet Ihnen Ihr Sachverständiger.
In folgenden Berliner Bezirken ist eine unverbindliche und kostenlose Vor-Ort-Besichtigung durch unsere KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständige möglich :
Charlottenburg |
Schöneberg |
Zehlendorf |
Wilmersdorf |
Reinickendorf |
Neukölln |
Kreuzberg |
Tiergarten |
Prenzlauer Berg |
Spandau |
Pankow |
Friedrichshain |
Wedding |
Mitte |
Gatow / Kladow |
Steglitz |
Von großem Vorteil kann es sein, wenn Sie schon am Unfallort die Ruhe bewahren und soviel wie möglich dokumentieren.
- Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
- Es ist immer zu empfehlen, die Polizei hinzu zu ziehen, damit die Beweise gesichert werden. Machen Sie keine Vereinbarungen mit dem Unfallgegner, weil die Schäden auf dem ersten Blick als sehr gering erscheinen oder weil Sie oder der Unfallgegner eine Geldbuße fürchten.
- In den meisten Fällen muss man aufgrund der Verkehrssituation den Unfallort verändern, bevor die Polizei eintrifft. Machen Sie deshalb sofort Skizzen und Fotos vom Unfall. Eigene eigene Skizzen und Fotos sind oft später wichtig und hilfreich, auch wenn die Polizei den Unfall aufnimmt.
- Notieren Sie sich ferner die Daten aller Unfallbeteiligten:
- Kennzeichen von allen Fahrzeugen, die am Unfall und Vorgeschehen beteiligten waren
- Name und Anschrift von allen Fahrern und Mitfahrern
- Unfallort (genaue Adresse, Fahrtrichtung)
- wenn möglich, die Daten der Fahrzeughalter (Fahrzeugschein)
- Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners
Sie müssen am Unfallort keine Stellungnahme zum Unfallhergang abgeben. Diese Freiheit besteht nicht ohne Grund. Denn diese Stellungnahme sollte zumindest in einem schockfreien Zustand erfolgen.
Unterschreiben Sie daher niemals ein Schuldanerkenntnis.
Falls Sie Verbindung zur Versicherung des Unfallgegners haben sollten, lassen Sie sich von dieser nicht beeinflussen. Meistens wird eine schnelle Schadensregulierung zu versprechen, lassen Sie sich auf keinen Fall darauf ein. Etwaige Absprachen zur Unfallregulierung müssen nicht am Unfallort erfolgen und haben auf jeden Fall Zeit bis zum nächsten Tag.
Akzeptieren Sie von der Versicherung des Unfallgegners keine schnelle Abfindungszahlung.
Akzeptieren Sie keinen Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger der Versicherung des Unfallgegners und auch keine Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird.
Und vergessen Sie nicht, dass Sie das Recht haben, Ihren Schadensfall von unabhängiger Stelle beurteilen zu lassen, z. B. durch einen freien Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter Ihrer Wahl.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Unfallgegners benötigen Sie ein Unfallgutachten als Beweissicherung.
Wichtig hierbei ist, dass Sie eine Beweissicherung von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen / Kfz-Gutachter durchführen lassen. Die gegnerische Versicherung ist jedoch daran interessiert, den Haftpflichtschaden in durch einen eigenen KFZ-Sachverständigen / Kfz-Gutachter beurteilen zu lassen, was nicht zu Ihrem Vorteil sein muss. Akzeptieren Sie keinen KFZ-Sachverständigen / Kfz-Gutachter, den Ihnen die Versicherung vermitteln will.
Suchen Sie als erstes das unverbindliche Gespräch mit einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen / KFZ-Gutachter oder mit einem Anwalt Ihres Vertrauen und sprechen Sie mit ihm gemeinsam die notwendigen Schritte ab.
- Holen Sie erst unabhängigen Rat bei einem KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger ein. Informieren Sie Ihre und die gegnerische Versicherung erst später.
- Überlassen Sie die Abstimmung der gesamten Schadensregulierung keinem anderen als Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrem KFZ-Sachverständigen und ggf. Ihrem Arzt.
Unsere KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger stehen Ihnen für diese Fragen unverbindlich in Berlin und Umland zur Verfügung.
Eine unverbindliche Vor-Ort-Besichtigung und Beratung Ihres speziellen Schadensfalles bieten wir in folgenden Berliner Bezirken :
Charlottenburg-Wilmersdorf
Charlottenburg
Westend
Zehlendorf
Spandau
Reinickendorf
Lichtenberg
Marzahn-Hellersdorf
Treptow-Köpenick
Neukölln
Mitte
Moabit
Hansaviertel
Tiergarten
Wedding
Gesundbrunnen
Friedrichshain-Kreuzberg
Kreuzberg
Pankow
Prenzlauer Berg
Weißensee
Blankenburg t
Heinersdorf
Karow
Malchow
Pankow
Blankenfelde
Buch
Französisch
Niederschönhausen
Rosenthal
Wilhelmsruh
Charlottenburg-Wilmersdorf
Charlottenburg
Westend
Charlottenburg
Wilmersdorf
Schmargendorf
Grunewald
Halensee
Haben Sie noch Fragen ?
Unsere KFZ-Gutachter bieten Ihnen in allen Fragen eine kostenlose und unverbindliche Beratung an. Unsere KFZ-Gutachter stehen Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie uns unter 030-600 54 593 an !
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