Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Fußgänger oder Fahrradfahrer beschädigt wird, ist grundsätzlich deren private Haftpflichtversicherung zuständig. Hier ist eine detaillierte Erläuterung:
1. Beschädigung durch einen Fußgänger
Wenn ein Fußgänger Ihr Fahrzeug beschädigt, haftet in der Regel seine private Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden. Der Fußgänger muss den Schaden seiner Versicherung melden, die dann die Regulierung übernimmt.
2. Beschädigung durch einen Fahrradfahrer
Auch in diesem Fall haftet die private Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrers. Der Fahrradfahrer muss den Schaden seiner Versicherung melden, die dann für die Schadensregulierung aufkommt.
Vorgehensweise bei Schadensmeldung
- Unfallaufnahme: Notieren Sie sich die Personalien und Versicherungsdaten des Fußgängers oder Fahrradfahrers. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden am Fahrzeug.
- Polizei benachrichtigen: In strittigen Fällen oder bei hohen Sachschäden kann es sinnvoll sein, die Polizei zu rufen, um den Unfall offiziell aufnehmen zu lassen.
- Schadensmeldung: Der Verursacher sollte den Schaden unverzüglich seiner privaten Haftpflichtversicherung melden.
- Eigene Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden auch Ihrer eigenen Kfz-Versicherung. Diese kann Ihnen bei der Schadenabwicklung helfen und ggf. in Vorleistung treten.
Wenn der Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat
Sollte der Verursacher keine private Haftpflichtversicherung haben, muss er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. In diesem Fall können Sie als Geschädigter zivilrechtliche Schritte einleiten, um den Schaden ersetzt zu bekommen.
Eigene Kaskoversicherung als Option
Falls der Schaden am Fahrzeug sofort behoben werden muss und die Abwicklung über die Haftpflichtversicherung des Verursachers nicht schnell genug geht, können Sie den Schaden auch über Ihre eigene Kaskoversicherung (Vollkasko) regulieren lassen. In diesem Fall übernimmt Ihre Versicherung zunächst die Kosten und nimmt später Regress beim Verursacher oder dessen Versicherung.
Wichtige Punkte:
- Beweissicherung: Sichern Sie Beweise durch Fotos und Zeugenaussagen.
- Kommunikation: Halten Sie Kontakt mit dem Verursacher und dessen Versicherung.
- Beratung: In komplizierten Fällen kann es hilfreich sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass der Schaden ordnungsgemäß und vollständig reguliert wird.