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Privater Schadensfall

Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Fußgänger oder Fahrradfahrer beschädigt wird, ist grundsätzlich deren private Haftpflichtversicherung zuständig. Hier ist eine detaillierte Erläuterung:

1. Beschädigung durch einen Fußgänger

Wenn ein Fußgänger Ihr Fahrzeug beschädigt, haftet in der Regel seine private Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden. Der Fußgänger muss den Schaden seiner Versicherung melden, die dann die Regulierung übernimmt.

2. Beschädigung durch einen Fahrradfahrer

Auch in diesem Fall haftet die private Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrers. Der Fahrradfahrer muss den Schaden seiner Versicherung melden, die dann für die Schadensregulierung aufkommt.

Vorgehensweise bei Schadensmeldung

Wenn der Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat

Sollte der Verursacher keine private Haftpflichtversicherung haben, muss er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. In diesem Fall können Sie als Geschädigter zivilrechtliche Schritte einleiten, um den Schaden ersetzt zu bekommen.

Eigene Kaskoversicherung als Option

Falls der Schaden am Fahrzeug sofort behoben werden muss und die Abwicklung über die Haftpflichtversicherung des Verursachers nicht schnell genug geht, können Sie den Schaden auch über Ihre eigene Kaskoversicherung (Vollkasko) regulieren lassen. In diesem Fall übernimmt Ihre Versicherung zunächst die Kosten und nimmt später Regress beim Verursacher oder dessen Versicherung.

Wichtige Punkte:

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass der Schaden ordnungsgemäß und vollständig reguliert wird.

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