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Reparaturfall

Überblick über den Regulierungsprozess bei einem unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden im Falle einer angestrebten Fahrzeugreparatur

Wenn Sie als Geschädigter eines unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschadens in einen Unfall verwickelt wurden, kann der Schadenersatzprozess komplex und zeitaufwendig sein. Ein klarer Überblick über den gesamten Regulierungsprozess und die beteiligten Akteure hilft Ihnen, den Ablauf besser zu verstehen und Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Hier erhalten Sie eine detaillierte Darstellung der einzelnen Schritte und der beteiligten Parteien im Regulierungsprozess.

1. Unfallaufnahme und Dokumentation

Nach einem Unfall sollten Sie die Unfallstelle sichern und die Polizei benachrichtigen, besonders bei größeren Schäden oder wenn Personen verletzt wurden. Dokumentieren Sie die Unfallstelle und die Schäden an den beteiligten Fahrzeugen ausführlich mit Fotos. Tauschen Sie die Kontaktdaten und Versicherungsinformationen mit dem Unfallgegner aus.

2. Kontaktaufnahme mit der eigenen Versicherung

Informieren Sie umgehend Ihre eigene Versicherung über den Unfall, auch wenn Sie nicht schuld sind. Ihre Versicherung kann Sie unterstützen und Sie über die nächsten Schritte informieren.

3. Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet. Der Sachverständige erstellt ein Gutachten, das den Reparaturumfang, die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeugs feststellt.

4. Gutachtenerstellung

Der Sachverständige besichtigt Ihr Fahrzeug vor Ort, ermittelt die Schäden und dokumentiert diese detailliert. Er erstellt ein umfassendes Gutachten, das als Grundlage für die Schadensregulierung dient. Dieses Gutachten enthält auch Informationen zur Wertminderung und eventuell notwendige Reparaturmaßnahmen.

5. Einschaltung eines Rechtsanwalts

Es ist oft ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners durchzusetzen. Die Kosten für den Anwalt übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

6. Meldung des Schadens an die gegnerische Versicherung

Ihr Anwalt oder Sie selbst melden den Schaden an die Versicherung des Unfallgegners und reichen das Gutachten sowie alle relevanten Unterlagen ein. Die gegnerische Versicherung prüft den Anspruch und den Schaden.

7. Kostenübernahme und Reparatur

Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs, basierend auf dem Gutachten des Sachverständigen. Sie haben das Recht, eine Werkstatt Ihrer Wahl zu beauftragen.

8. Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen

Während der Reparaturzeit haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

9. Ausgleich von Wertminderung

Sollte Ihr Fahrzeug nach der Reparatur weniger wert sein als vor dem Unfall (merkantiler Minderwert), haben Sie Anspruch auf Ausgleich dieser Wertminderung durch die gegnerische Versicherung.

10. Abschluss der Schadensregulierung

Nach Abschluss der Reparaturen und der Auszahlung aller Ansprüche ist der Regulierungsprozess abgeschlossen. In manchen Fällen kann es notwendig sein, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht vollständig anerkennt.

Beteiligte Akteure im Regulierungsprozess:

Durch diesen Überblick möchten wir Ihnen helfen, den Regulierungsprozess bei einem unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden besser zu verstehen und Ihre Rechte als Geschädigter wahrzunehmen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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