Website-Icon KFZ Gutachter Berlin – Unfallgutachten/Schadengutachten

Schadensfälle

Es gibt verschiedene Schadensfälle im Kfz-Bereich, die durch unterschiedliche Versicherungen abgedeckt werden. Hier sind die wichtigsten Schadensfälle und die jeweilige Versicherung, die dafür haftet:

1. Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall verursachen und dabei Schäden am Fahrzeug, Eigentum oder an Personen eines Dritten entstehen.

2. Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden betrifft Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug und kann in zwei Hauptarten unterteilt werden:

a) Teilkasko

Teilkasko deckt bestimmte Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, die nicht durch einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verursacht wurden.

b) Vollkasko

Vollkasko deckt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko auch Schäden ab, die durch selbst verschuldete Unfälle oder Vandalismus entstanden sind.

3. Wildunfall

Ein Wildunfall liegt vor, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug mit Wild (z.B. Reh, Hirsch, Wildschwein) kollidieren.

4. Diebstahl

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder Teile davon entwendet werden.

5. Glasbruch

Bruch von Scheiben am Fahrzeug, z.B. Windschutzscheibe, Seitenscheiben oder Heckscheibe.

6. Vandalismus

Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch mutwillige Handlungen Dritter.

7. Elementarschäden

Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung.

8. Marderbiss

Schäden am Fahrzeug durch Marderbisse.

9. Unfallschaden

Ein Unfallschaden entsteht durch einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug oder einem festen Hindernis.

10. Personenschaden

Verletzungen, die bei einem Unfall entstehen.

11. Parkschaden

Ein Schaden am geparkten Fahrzeug, der durch ein anderes Fahrzeug verursacht wurde.

Durch die Unterscheidung zwischen diesen Schadensfällen und die Verantwortlichkeit der jeweiligen Versicherung ist es wichtig, den spezifischen Fall zu kennen, um die richtigen Schritte zur Schadensregulierung einzuleiten.

Privater Schadensfall

Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Fußgänger oder Fahrradfahrer beschädigt wird, ist grundsätzlich deren private Haftpflichtversicherung zuständig. Hier ist eine detaillierte Erläuterung:

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